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   OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22   

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OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22 (https://dejure.org/2022,39656)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2022 - 4 U 262/22 (https://dejure.org/2022,39656)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 4 U 262/22 (https://dejure.org/2022,39656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungsanspruch gegen Shopapotheke

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ärztliche Videosprechstunde

    § 11 Abs 1 S 1 ApoG, § 9 S 2 HeilMWerbG, § 5 TMG, § 3 UWG, § 3a UWG
    Zulässigkeit einer pauschalen Werbung für ärztliche Videosprechstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot; Werbung für Fernbehandlung; elektronischer Marktplatzbetreiber; Versandapotheke; Videosprechstunde; Facebook; Link; QR-Code

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverbot; Werbung für Fernbehandlung; elektronischer Marktplatzbetreiber; Versandapotheke; Videosprechstunde; Facebook; Link; QR-Code

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 679
  • GRUR-RR 2023, 171
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Der Kläger berufe sich zu Recht auf die Grundsätze, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2021, Az. I ZR 146/20, niedergelegt seien.

    Der Bundesgerichtshof, der sich in seinem Urteil vom 09.12.2021, Az. I ZR 146/20 - Fernbehandlung, in der vom Landgericht zitierten Passage nur auf § 9 HWG a.F. bezogen habe, habe erkennbar keine Aussage darüber getroffen, ob eine solche Akzessorietät auch nach Einführung des § 9 Satz 2 HWG mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) abgelehnt werden müsse.

    § 9 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG, deren Verletzung die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen geeignet ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - I ZR 146/20 - Werbung für Fernbehandlung, juris Rn. 20).

    Der Unterlassungsanspruch wäre dann in diesem Umfang unbegründet und der Klageantrag insoweit abzuweisen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - I ZR 146/20 - Werbung für Fernbehandlung, juris Rn. 11).

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Soweit das Landgericht Konstanz unter Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2017, Az. I ZR 231/14, fordere, dass der einschränkende Hinweis hinsichtlich der Verfügbarkeit von ärztlichen Videosprechstunden in den jeweiligen Werbemedien (Werbeflyer und Facebook-Anzeige) hätte erfolgen müssen, überzeuge dies nicht.

    Die in den Werbemedien enthaltenen Informationen können und sollen die Verbraucher dazu veranlassen, das Portal der Beklagten im Internet aufzurufen und dann über den dortigen Link die beworbenen telemedizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Werbung in einer Zeitungsannonce für über eine Verkaufsplattform zu erwerbenden Produkte BGH, Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II, juris Rn. 19).

  • LG Köln, 19.10.2021 - 31 O 20/21
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Im Übrigen habe das LG Köln in der Entscheidung vom 19. Oktober 2021, Az. 31 O 20/21, eine Zusammenarbeit zwischen der Schwestergesellschaft und dem Anbieter Z auf Basis von § 11 Abs. 1 ApoG untersagt, da eine unzulässige Zuweisung von Patienten vorliege.

    Der die Homepage anwählende Kunde wird direkt zu einem bestimmten ärztlichen Dienst, dem telemedizinischen Anbieter Z, weitergeleitet, ohne rechtzeitig in gleichwertiger Weise auf die Möglichkeit der Konsultation eines niedergelassenen Arztes hingewiesen zu werden (so auch LG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2021 - 31 O 20/21 -, juris).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Dementsprechend habe das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2022, Az. 6 U 204/21, die Grundsätze des BGH auf das Angebot von Z für anwendbar erklärt.

    aa) Die Richtlinie 2001/83/EG, mit der die Arzneimittelwerbung vollständig harmonisiert worden ist, steht nicht entgegen, denn dieser Richtlinie, die im Titel VIII lediglich die Werbung für bestimmte Arzneimittel regelt, lassen sich keine Anforderungen an eine Werbung für eine umfassende, die Diagnose, Therapie und Krankschreibung einschließende ärztliche Fernbehandlung entnehmen, wie sie hier vorliegt (BGH, a.a.O., juris Rn. 31 ff.; so auch OLG Köln, Urteil vom 10. Juni 2022 - I-6 U 204/21 - Rezept vom Online-Arzt, juris Rn. 58).

  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Auch aus systematischen Erwägungen und dem Verweis der Beklagten auf § 15 Nr. 6 HWG, wonach der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen § 9 HWG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, lässt sich nicht darauf schließen, dass die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 9 Satz 2 HWG, der eindeutig als Ausnahmetatbestand ausgestaltet ist, nicht beim Werbenden liegen sollte (vgl. auch OLG München, Urteil vom 9. Juli 2020 - 6 U 5180/19 - digitaler Arztbesuch, juris Rn. 55; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19 - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II, juris Rn. 49, 54).
  • OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19

    Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II - Bewerbung der Ausstellens von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Auch aus systematischen Erwägungen und dem Verweis der Beklagten auf § 15 Nr. 6 HWG, wonach der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen § 9 HWG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, lässt sich nicht darauf schließen, dass die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 9 Satz 2 HWG, der eindeutig als Ausnahmetatbestand ausgestaltet ist, nicht beim Werbenden liegen sollte (vgl. auch OLG München, Urteil vom 9. Juli 2020 - 6 U 5180/19 - digitaler Arztbesuch, juris Rn. 55; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19 - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II, juris Rn. 49, 54).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Aus dem Urteil des BGH vom 10. Dezember 2009 (I ZR 195/07 - Preisnachlass nur für Vorratsware, juris) ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten nichts Anderes.
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 131/18

    Wettbewerbswidrigkeit einer Absprache einer Versandapotheke mit einer privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    Auch § 11 ApoG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG, deren Verletzung die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen geeignet ist (OLG Köln, Urteil vom 11. Januar 2019 - I-6 U 131/18 - Bezug von Fertigspritzen, juris Rn. 52).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 156/19

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen einem Apotheker und einem Patienten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22
    § 11 Abs. 1 ApoG betrifft nur Rechtsgeschäfte zwischen dem apothekenrechtlichen Erlaubnisinhaber oder dem Personal von Apotheken einerseits und Ärzten oder anderen Personen oder Dritten andererseits (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2020 - 6 U 156/19 -, juris Rn. 7; Sieper, a.a.O., § 11 Rn. 4).
  • LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20

    Waschgeltube als Mogelpackung

    Die Beklagte ist - unabhängig davon - unter dem Gesichtspunkt passivlegitimiert, dass sie auf der Verpackung den Rechtsschein ihrer Herstellereigenschaft nicht ausräumt (zur Rechtsscheinshaftung vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2023, 171 Rn. 45-47; OLG Karlsruhe WRP 1988, 762; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 829 [an dieser Fundstelle fälschlich als Entscheidung des Landgerichts bezeichnet]).
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